Brauche ich eine Private Haftpflichtversicherung?
Artikel vom 16.01.2017 von André Wolf
Diese Frage stellen mir gerade junge Menschen immer wieder. Das ist natürlich verständlich, gerade Berufseinsteiger haben in den ersten Jahren nicht gerade ein Einkommen, welches als luxuriös bezeichnet werden kann. Und die Miete der ersten eigenen Wohnung muß ja auch bezahlt werden. Oftmals stelle ich fest, dass gerade diese jungen Leute dennoch einen ganzen Bauchladen an Versicherungen mitbringen, die wichtigste Absicherung aber fehlt.
Gründe für eine Private Haftpflichtversicherung
- Wir haften alle in unbegrenzter Höhe für Schäden, die wir anrichten.
- Was passiert, wenn jemand auch nur behauptet, dass ich an einem Schaden die Schuld trage?
- Die Private Haftpflichtversicherung ist bei der richtigen Versicherungsgesellschaft nicht teuer, weder für Singles, noch im Familientarif.
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Ohne Haftpflicht, was kann passieren?
Die ganze Altersvorsorge und das löbliche Sparen ist leider für´s Klo, wenn ich für einen Schaden zur Verantwortung gezogen werde, der die finanzielle Existenz bedroht. Um daher zur Eingangsfrage zurückzukehren. Ja, die private Haftpflicht ist meiner Ansicht nach die wichtigste Versicherung und jeder sollte diesen Versicherungsschutz haben. Wir haften nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe und dies kann bei Personen,- Sach- und Vermögensschäden auch in die Millionen gehen, oder zumindest ziemlich teuer werden. Erst dann sollte man sich um andere wichtige Absicherungen bemühen. Dabei allerdings bitte immer den Grundsatz beachten: "Ich kann nicht mein ganzes Geld in Versicherungen und Bankprodukte investieren." Leben ist auch etwas feines und im Alter bleiben die vielen schönen Erinnerungen. Die guten Versicherungen müssen aber nicht teuer sein. Oftmals zahlt man auch hier bei den eher bekannten Gesellschaften mehr, als z.B. bei den sehr gut aufgestellten Maklerversicherern.
Typische Haftpflichtschäden
- Ziemlich häufig sind hier Handyschäden zu nennen. Schnell mal mit der Handykamera eines Freundes ein Foto gemacht und dabei das Handy fallen lassen. Die Scheibe bricht und der Haftpflichtschaden ist passiert.
- Beim Feiern mit Freunden, aus Versehen das Glas Wein über den Teppich geschüttet. Rotwein sieht hier ziemlich übel aus und ist auch schlecht zu entfernen.
- Auf der Straße stürzt ein Fahrradfahrer und meint, Du bist am Unfall Schuld. Die entstandenen dauerhaften Beeinträchtigungen möchte er durch Dich ersetzt bekommen.
- Kinder sind häufig unachtsam. Die Aufsichtspflicht ist schnell verletzt. Ein Schaden kann schnell entstehen. Mit dem Fahrrad gegen ein parkendes Auto geschrammt und schon ist es passiert. Und dies muss nicht nur bei Kindern geschehen.
- Beim Umzug den Laptop einer Freundin fallen lassen. Achtung, sogenannte Gefälligkeitsschäden sind nicht in jeder Haftpflichtversicherung mitversichert.
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Was leistet eine gute Haftpflichtversicherung?
die gegenüber Dritten verursacht werden, z.B. Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden
gilt für Schadenersatzforderung ohne Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger
inklusive Rückstau aus dem Straßenkanal, bis Versicherungssumme
Bausumme bis 200.000 €, in selbstgenutzter Immobilie unbegrenzt
in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahre (Kautionszahlungen im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
keine berufliche, betriebliche Tätigkeit
kein Einwand wegen Deliktunfähigkeit bei allen mitversicherten Vermögens-/Sachschäden bis 10.000 €/Personenschäden bis Versicherungssumme
keine hoheitliche Tätigkeit
private Nutzung von Internet oder E-Mail, etc.
Höchstersatzleistung 100.000 €
bis 2.500 € / 150 € SB
mitversichert
in selbstgenutzter Immobilie bis 3 Mio. €
nicht gewerbsmäßig
selbstgenutzte Immobilie in Europa (Ferienwohnung, Ferienhaus, Eigentumswohnung), (selbstgenuztes Einfamilienhaus im Inland), unbebaute Grundstücke bis 10.000 m² Gesamtfläche)
zukünftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten als automatisch mitversichert
bis 6 km/h, Kinderfahrzeuge, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen sowie Stapler bis 20 km/h, nur auf privaten Grundstücken verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, ohne Führerscheinpflicht
Schäden aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, max. 10 Mio. €
gegenüber der Musterbedingungen des GDV
Schäden an Wohnräumen und zu privaten Zwecken gemieteten Räumen max. 10 Mio. €, Schäden an beweglichen Sachen (Inventar) in Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Schlafwagen, Schiffskabinen etc. Höchstersatzleistung 10.000 €
Ehepartner, Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung, in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Personen, Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, auch wenn diese in einem Pflegeheim leben.
in unbegrenzter Anzahl ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit
Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer in einem Notfall freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten
innerhalb des versicherten Personenkreises
Verkehrssicherungspflicht aus dem Besitz inklusive der Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz (auch Luft-, Erd- und Wasserwärmeanlage, Kleinwindanlage, Mini-Blockheizkraftwerk
Ansprüche wegen Personenschäden, die von mitversicherten Personen z.B. auf einen Träger der Sozialversicherung oder eine private Krankenversicherung übergehen,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht
fremde private Schlüssel, Höchstersatzleistung 100.000 €, femde berufliche Schlüssel, Höchstersatzleistung 2.500 €
Mitversichert ist die Tätigkeit als Tagesmutter auch gegen Entgelt (ohne Begrenzung der Anzahl der Kinder)
von Eigentumswohnungen im Inland, von bis zu zwei Wohneinheiten oder bis zu einem Bruttojahresmietwert von 30.000 € in einem selbstbewohnten Mehrfamilienhaus, einzelner Zimmer auch an Urlauber, einzelner Räume auch zu gewerblicher Nutzung in einem selbst bewohntem Mehrfamilienhaus, von Garagen und Stellplätzen
Versäumnis von Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen ergeben (z.B. umgehende Anzeige eines Schadenfalls)
bis Versicherungssumme max. 10 Mio. €
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Wir hoffen, wir konnten Dir einen guten Einblick in den Bereich private Haftpflicht geben. Für Wünsche und Fragen stehen wir Dir jederzeit sehr gern zur Verfügung.
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